Beerdigungen

Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Antworten auf Fragen zum Thema Beerdigung für Sie zusammengestellt. (Bitte die Frage anklicken)

Selbstverständlich stehen Ihnen die Pfarrer auch persönlich zur Verfügung.

Ein Angehöriger ist im Haus gestorben. Was muss ich tun?

Wenn noch kein Arzt da war, verständigen Sie zuerst einen Arzt.

Er muss den Totenschein ausstellen.

Anschließend können Sie sich an ihre/n Pfarrer/in wenden, wenn Sie eine Aussegnung im Haus oder eine kirchliche Beerdigung wünschen.

Außerdem verständigen Sie ein Bestattungsunternehmen.

Was kann ich tun?

Sie können dem/r Verstorbenen behutsam die Augen schließen und die Hände falten.

Hilfreiche kleine Rituale sind eine Kerze anzünden, die Uhr anhalten oder das Fenster öffnen. Bevor Sie das Beerdigungsunternehmen anrufen, nehmen Sie sich auf jeden Fall die Zeit in Ruhe Abschied zu nehmen, zu beten oder einfach einen Augenblick Ihren Gedanken nachzugehen. Hilfen für ein Gebet oder einen Segen nach dem Sterben finden Sie im Evangelischen Gesangbuch Nr. 831 und 832

Wie lange darf ein Verstorbener im Haus bleiben?

Nach dem Gesetz darf ein Verstorbener bis zu 36 Stunden im Haus aufgebahrt werden. Darüber hinaus muss er in dafür geeigneten (gekühlten) Räumen aufgebahrt werden (Leichenhalle).

Was ist eine Aussegnung?

Nach der alten Tradition wurde von dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen. Vielfach gibt es diesen Brauch der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer. Fragen Sie Ihren Pfarrer/in um Rat und äußern Sie Ihre Wünsche

Was geschieht, wenn ein Verstorbener keine Angehörigen mehr hat. Wer kümmert sich um die Beisetzung?

In der Regel wird ein Nachlassverwalter eingesetzt, der sich ordnungsgemäß um die Angelegenheiten des Verstorbenen kümmert. Sollte dieser Fall auf Sie zutreffen, sprechen Sie rechtzeitig mit einer Person Ihres Vertrauens über Ihren letzten Willen. Hilfreich ist es auch mit Ihrem Pfarrer/in vorher über Ihre Gedanken zu reden.

Welche Aufgaben übernimmt das Bestattungsunternehmen?

Das Bestattungsunternehmen hilft und begleitet Sie bei allen notwendigen Aufgaben im Zusammenhang mit der Beerdigung und der Grabpflege, bei allen rechtlich notwendigen Formalien, aber auch bei Versicherungsfragen.

Was kostet eine Bestattung?

Das Angebot eines Bestatters setzt sich aus drei Kostenblöcken zusammen:

- eigene Leistungen und Lieferungen,
- Fremdleistungen (Todesanzeigen, Blumen o.ä.),
- Friedhofs- und sonstige Gebühren.

Die Höhe der Beerdigungskosten sind unterschiedlich und hängen von Ihren Wünschen ebenso wie von den örtlichen Gebühren ab. Im konkreten Einzelfall können Sie sich bei einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl informieren und auch einen Kostenvoranschlag erstellen lassen.

Für den Dienst des Pfarrers/der Pfarrerin entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.

Die Kirchengemeinde freut sich jedoch über Spenden für ihre kirchliche Arbeit

Kann eine Person, die aus der Kirche ausgetreten ist, trotzdem kirchlich beerdigt werden?

Das ist in der Regel nicht möglich. Stattdessen kann ein freier Redner eine nichtkirchliche Trauerfeier durchführen. Dadurch entstehen i.d.R. weitere Kosten.

Unser Kind ist vor der Taufe gestorben. Kann es kirchlich bestattet werden?

Ja, ein nicht getauftes Kind kann selbstverständlich kirchlich bestattet werden. Ebenso kann auch ein totgeborenes Kind auf Wunsch der Eltern mit einer kirchlichen Trauerfeier bestattet werden. Ihr/e PfarrerIn werden Sie in diesem Fall gern seelsorgerlich begleiten.

Kann man nach einem Suizid kirchlich bestattet werden?

Selbstverständlich wird heute jeder Mensch, der es wünscht und der Mitglied der Kirche ist, mit einer Trauerfeier verabschiedet und auf dem Friedhof beigesetzt. Die kirchliche Beerdigung eines Menschen, der sich selbst das Leben genommen hat, unterscheidet sich äußerlich nicht von anderen kirchlichen Trauerfeiern. Die kirchliche Lehre lehnt zwar aufgrund des 5. Gebotes: "Du sollst nicht töten!" die Selbsttötung ab. Aber sie verweigert weder dem Verstorbenen die kirchliche Bestattung noch den Angehörigen die notwendige seelsorgerliche Begleitung.

 

Welche Unterlagen brauchen wir für das Gespräch mit dem Pfarrer?

Eine Familienbibel oder ein Gesangbuch des / der Verstorbenen enthält oft persönliche Glaubenszeugnisse (z.B. Denkspruch), und ist für die Trauerfeier eine Hilfe. Sollten andere persönliche Dinge im Glaubensleben des / der Verstorbenen wichtig gewesen sein, so sollten sie nicht fehlen. Hilfreich sind auch alle Hinweise, die für die Erstellung des Lebenslaufs dienlich sein können

Wo findet die Trauerfeier statt?

In der Regel verabschieden wir uns an dem Ort, an dem wir miteinander gelebt haben - also in Lauffen oder in Neckarwestheim. Üblicherweise findet daher die Trauerfeier in der Friedhofskapelle des Parkfriedhofs in Lauffen oder in der Aussegnungshalle des Friedhofs in Neckarwestheim statt.

Wird ein anderer Ort für die Trauerfeier gewünscht (Haus des Abschieds, Waldfriedhof, andere Gemeinde), ist dies unbedingt vorher mit dem/der zuständigen Pfarrer/in zu besprechen.

Können z.B. Verwandte, Kollegen, Vereine oder andere Freunde an einer Trauerfeier mitwirken?

Das ist an gewissen Punkten möglich. Sie sollten diesen Wunsch beim Trauergespräch mit Ihrem/r Pfarrer/in absprechen, und sich gegebenenfalls mit der Friedhofsverwaltung darüber verständigen.

Welche Arten von Bestattungen gibt es?

Grundsätzlich kann die Bestattung als Erdbegräbnis oder als Feuerbestattung geschehen. Eine Sonderform der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Urne im Meer versenkt wird.

 

Bei der Erdbestattung ist der Sarg bei der Trauerfeier mit anwesend und es besteht auf Wunsch noch die Möglichkeit sich vor der Feier am offenen Sarg mit einem Gebet und Segen im engsten Kreise zu verabschieden. Nach der Trauerfeier gehen alle hinter dem Sarg her auf den Friedhof, wo der Sarg an der Grabstätte beigesetzt wird.

 

Bei der Feuerbestattung kann zunächst eine Aussegnung mit Sarg stattfinden. An ihrem Ende wird der Sarg weggefahren. Nach der Verbrennung kommt die Urne zum Bestatter, der mit den Angehörigen den Bestattungstermin für die Urne vereinbart. Auf Wunsch begleitet Sie der/die Pfarrer/in, der/die die Aussegnung gehalten hat auch, wenn die Urne zu Grabe getragen wird.

Manchmal kann es auch sinnvoll sein den Sarg schon vor der Trauerfeier zu verbrennen und das Begräbnis gleich mit der Urne durchzuführen, z.B. wenn zwischen Tod und Beerdigung ein längerer Zeitraum liegt

Kann man auf eigenem Grund bestattet werden?

Nein. In Deutschland besteht die gesetzliche Pflicht der Beerdigung auf einem Friedhof. Es gibt lediglich gewisse Sondergenehmigungen z.B. für Fürstenhäuser mit eigener Gruft. In manchen Ländern (z.B. Niederland, Schweiz) darf nach einer Verbrennung die Urne mitgenommen und nach eigenem Wunsch aufbewahrt oder begraben werden. In Deutschland ist dies nicht gestattet. In Österreich darf die Urne mit Bewilligung der Gemeinde an einem anderen Ort (wenn dies nicht gegen Anstand und gute Sitten verstößt) verwahrt werden

Kann ich dem Verstorbenen als engster Angehöriger etwas Persönliches mit in den Sarg legen?

Prinzipiell ist es möglich, nähere Details sollten Sie jedoch mit Ihrem/r Pfarrer/n und dem Beerdigungsunternehmen absprechen

Nach der Beisetzung werden Blumen ins offene Grab geworfen. Warum?

Blumen sind eine Gabe, wenn man jemanden besucht - hier ist es der letzte Besuch. Unterschiedliche Blumen haben für viele verschiedene symbolische Bedeutungen

Wie drücke ich einem Angehörigen am Besten mein Beileid aus?

Indem Sie aufrichtig sind. Sie können gerne die alten Worte benutzen: "Herzliches Beileid". Bei einem vertraulichen Verhältnis nehmen Sie die Angehörigen gerne in den Arm.

Kreuz